Thekenregelung
Im Juli 2017 wurde versuchsweise folgende Regelung eingeführt:
1. Die Tür zum Gastraum bleibt offen, so dass jedes Mitglied jederzeit Getränke holen kann.
2. Die Getränke werden nicht bar bezahlt, sondern in die ausliegende Restpostenliste eingetragen. Durch seine Unterschrift bestätigt das Mitglied den Betrag. Gäste dürfen nicht eingetragen werden.
3. Beim Folge-Besuch wird die noch offene Summe fortgeschrieben. Dadurch sieht man beim (späteren) Bezahlen ohne langes Blättern und Suchen sofort den fälligen Betrag.
4. Die offene Forderung sollte immer dann bezahlt werden, wenn die Kasse vor Ort ist, z. B. bei Medenspielen. Nur wenn zum Ende der Saison noch Beträge offen geblieben sind, werden sie vom Konto eingezogen. Da dies zeitaufwändig ist, sollte das aber die Ausnahme sein.
5. Als „bezahlt“ gilt nur, wenn dies durch Unterschrift eines Anderen bestätigt worden ist. Das muss niemand vom Vorstand sein, sondern könnte z. B. der Mannschaftsführer sein, der beim Medenspiel die Kasse geholt hat. Der müsste sich aber seine eigene Zahlung von einem Mannschaftsmitglied bestätigen lassen: 4-Augen-Prinzip.
6. Die benutzten Gläser sind in die Spülmaschine zu räumen. Theke und Gastraum müssen sauber verlassen werden. Die Fenster und Rolläden sind zu schließen. Die Lichter müssen ausgemacht werden.
7. Stellt jemand fest, dass Getränke zur Neige gehen, sind diese in eine ausliegende „Nachschub-Liste“ einzutragen, so dass der Getränkewart für Nachschub sorgen kann.
8. Thekendienst kann nach wie vor zu den bekannten Konditionen geleistet werden.