Information zur Umstellung auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
Alle fälligen Beiträge (Mitgliedsbeitrag, Arbeitsstunden, Thekendienst, Jugendtraining und Gastspielgebühren) werden bisher per Lastschrift im Einzugsermächtigungs-verfahren abgebucht. Spätestens am 01.02.2013 wird dies durch das SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst.
Um die Umstellung für Euch möglichst einfach zu gestalten, wird die erteilte Einzugsermächtigung in ein SEPA-Mandat umgewandelt. Dazu ist von Euch nichts weiter zu veranlassen. Die hinterlegte Bankverbindung wird automatisch in das neue internationale Format (IBAN und BIC) konvertiert. IBAN und BIC kann jeder jetzt schon auf seinem Kontoauszug finden.
Das Lastschriftmandat wird wird durch eine individuelle Mandatsreferenz und die Gläubiger-Identifikationsnummer unseres Vereins (DE18ZZZ00000232154) gekennzeichnet, die bei allen künftigen Lastschriften auf dem Kontoauszug erscheinen.
Eine weitere wichtige Neuerung ist, dass jetzt verbindliche Einzugstermine für die jeweiligen Zahlungen festgelegt werden müssen. Daher habe ich nachstehend alle Beiträge mit den jeweiligen Zahlungsterminen aufgelistet:
Jahresbeitrag Aktive Erwachsene ab 18 Jahren
Höhe: 100,00 EUR; Einzug: 15. April
Jahresbeitrag Passive
Höhe: 40,00 EUR; Einzug: 15. April
Jahresbeitrag Jugendliche bis 18 Jahre
Höhe: 35,00 EUR; Einzug: 15. April
Jahresbeitrag Schüler, Studenten und Azubis ab 18 Jahre
Höhe: 50,00 EUR; Einzug: 15. April
Trainingsanteil Jugendliche
Höhe: 110,00 EUR; Einzug: 15. Juli und 15. Dezember je 55,00 EUR
Hinweis: Der Trainingsanteil wird eingezogen, wenn ein Jugendlicher mindestens zwei Mal am Training teilgenommen hat. Bei anschließendem Abbruch des Trainings werden die Kosten nicht zurückerstattet.
Arbeitsstunden
Jeder erwachsene Aktive hat jährlich 4 Arbeitsstunden zu leisten (Ausnahme: Schnupperjahr). Der Gegenwert für nicht geleistete Arbeitsstunden in Höhe von 10,00 EUR pro Stunde wird am 20. Dezember eingezogen. Bitte nicht vergessen, die Arbeitszettel nach getaner Arbeit auszufüllen und abzugeben.
An dieser Stelle ein ganz wichtiger Hinweis: Falls einmal versehentlich ein Beitrag eingezogen worden ist, bitte auf keinen Fall den Einzug bei der Bank widerrufen, da das Vereinskonto sonst mit einer Storno-Gebühr belastet wird. Besser ist es, Kontakt mit dem Kassenwart aufzunehmen und die Unstimmigkeit zu klären, damit der Betrag wieder erstattet werden kann.
Thekendienst
Jeder erwachsene Aktive hat jährlich 2 Thekendienste wochentags oder 1 Thekendienst am Wochenende (ganztags) zu leisten (Ausnahme: Schnupperjahr). Der Thekendienst während eines Medenspiels (Vor- oder Nachmittag) zählt wie 2 Thekendienste. Der Gegenwert für nicht geleistete Thekendienste in Höhe von 15,00 EUR pro Thekendienst wird am 20. Dezember eingezogen.
Gastspieler
Gastspieler (außer Mitglieder des TC Stadtallendorf) zahlen 5,00 EUR pro Tag. Dazu trägt das aktive Mitglied vor Spielbeginn „Gast “ als 2. Spieler in die Wochenliste ein. Der Betrag wird dann am 20. Dezember eingezogen. Dies ist maximal 10 mal pro Jahr möglich.
Zur Erinnerung: Gastspieler dürfen nur zusammen mit aktiven Mitgliedern spielen. So muss ein Einzel immer aus einem aktiven Mitglied und einem Gastspieler bzw. ein Doppel aus mindestens einem aktiven Mitglied und höchstens drei Gastspielern bestehen. Bei Zuwiderhandlung wird eine Strafgebühr von 10,00 EUR pro Spieler fällig, die sofort bar zu begleichen ist oder im Dezember vom Konto des aktiven Mitglieds eingezogen wird.
Aktive erwachsene Neumitglieder müssen im Jahr des Eintritts weder Arbeitsstunden, noch Thekendienste leisten. Sie zahlen lediglich den Jahresbeitrag von 100,00 EUR. Jugendliche bis 18 Jahre zahlen im ersten Jahr nur den Trainingsanteil.
Weitere Informationen zur Umstellung auf SEPA sind auch im Internet zu finden unter „www.sepadeutschland.de“.